Lernfahrausweis beantragen: Schritt für Schritt zum Ausweis

Der Weg zum Schweizer Autoführerschein beginnt mit einem entscheidenden Dokument: dem Lernfahrausweis. Wer in der Schweiz selbstständig hinter dem Steuer sitzen und das Autofahren erlernen möchte, muss zuerst den lernfahrausweis beantragen. Dieser Prozess ist gesetzlich klar strukturiert, erfordert jedoch eine präzise Vorbereitung und die Einhaltung verschiedener Fristen. Da die Zuständigkeit bei den kantonalen Strassenverkehrsämtern liegt, gibt es regionale Unterschiede bei den Gebühren und Abläufen. Dieser Ratgeber führt Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess, nennt konkrete Richtpreise für das Jahr 2026 und erklärt, welche gesetzlichen Vorschriften Sie beachten müssen.

Lernfahrausweis beantragen: Die Voraussetzungen im Überblick

Bevor Sie das Antragsformular ausfüllen, müssen bestimmte persönliche und rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. In der Schweiz wurde das Mindestalter für den Erhalt des Lernfahrausweises der Kategorie B (Personenwagen) auf 17 Jahre festgelegt. Wer den Ausweis mit 17 Jahren erwirbt, muss eine einjährige Lernphase durchlaufen, um mit 18 Jahren zur praktischen Prüfung zugelassen zu werden. Wer den Lernfahrausweis erst nach dem 20. Geburtstag erwirbt, ist von dieser einjährigen Lernphase befreit.

Zusätzlich zu den Altersvorgaben müssen Sie vor der Antragstellung zwei wesentliche medizinische und administrative Nachweise erbringen: den Nothelferkurs und einen aktuellen Sehtest. Ohne diese Dokumente kann das Strassenverkehrsamt Ihr Gesuch nicht bearbeiten.

1. Der Nothelferkurs (Nothilfekurs)

Der obligatorische Nothelferkurs vermittelt lebensrettende Sofortmassnahmen bei Verkehrsunfällen. Der Kurs dauert insgesamt 10 Stunden, aufgeteilt auf zwei Tage oder mehrere Abende. Die Gültigkeit des Nothelferausweises beträgt in der Schweiz sechs Jahre. Wenn Sie bereits einen Führerausweis einer anderen Kategorie besitzen (z. B. Unterkategorie A1 für Motorräder), müssen Sie den Kurs nicht erneut absolvieren.

  • Kosten: Je nach Anbieter und Region zwischen CHF 100.- und CHF 150.-.
  • Gültigkeit: 6 Jahre ab Ausstellungsdatum.

2. Der professionelle Sehtest

Ihre Sehfähigkeit muss von einem autorisierten Optiker oder Augenarzt in der Schweiz überprüft werden. Für den Sehtest müssen Sie kein separates Formular anfordern; das Ergebnis wird direkt auf dem offiziellen Antragsformular für den Lernfahrausweis vom Optiker eingetragen und mit Stempel sowie Unterschrift zertifiziert. Nehmen Sie zum Sehtest einen gültigen Identitätsnachweis (ID, Pass oder Ausländerausweis) sowie Ihre Brille oder Kontaktlinsen mit, falls Sie eine Sehhilfe tragen.

  • Kosten: Richtpreis liegt zwischen CHF 15.- und CHF 30.-.
  • Gültigkeit: Der Sehtest darf bei der Einreichung des Gesuchs nicht älter als 24 Monate sein.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Lernfahrausweis

Sobald Sie den Nothelferkurs absolviert und den Sehtest bestanden haben, können Sie den eigentlichen Antragsprozess starten. Halten Sie sich an die folgende Reihenfolge, um Verzögerungen bei der Bearbeitung durch die Behörden zu vermeiden.

Schritt 1: Das Antragsformular (Lerngesuch) besorgen

Das offizielle Formular «Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. Führerausweises» erhalten Sie kostenlos als PDF-Download auf der Website des Strassenverkehrsamtes Ihres Wohnkantons. Alternativ liegt das Formular auch bei den Gemeindeverwaltungen, Polizeiposten oder direkt beim Strassenverkehrsamt physisch auf.

Schritt 2: Passfoto erstellen lassen

Für den Ausweis benötigen Sie ein aktuelles, farbiges Passfoto im Format 35 x 45 mm. Das Foto muss den behördlichen Kriterien entsprechen (scharf, kontrastreich, neutraler Gesichtsausdruck, heller Hintergrund). Das Foto wird physisch auf das Antragsformular aufgeklebt oder bei digitalen kantonalen Portalen hochgeladen.

Schritt 3: Identität persönlich bestätigen lassen

Wenn Sie zum ersten Mal ein Gesuch für einen Lernfahrausweis in der Schweiz einreichen, müssen Sie Ihre Identität persönlich bestätigen lassen. Dies ist eine Sicherheitsmassnahme. Gehen Sie dazu mit dem vollständig ausgefüllten Formular, dem Nothelferausweis, dem Sehtest-Eintrag, dem Passfoto und einem gültigen Identitätsdokument (Schweizer ID, Pass oder Ausländerausweis) zu einer der folgenden Stellen:

  • Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde (teilweise gebührenpflichtig, ca. CHF 10.- bis CHF 20.-)
  • Direkt zum Schalter des kantonalen Strassenverkehrsamtes (meist kostenloser Identifikationsservice)

Die Behörde prüft Ihre Personalien, stempelt das Formular ab und leitet es an das zuständige Strassenverkehrsamt weiter bzw. händigt es Ihnen zur postalischen Einsendung aus.

Schritt 4: Anmeldung und Bestehen der Theorieprüfung

Nachdem das Strassenverkehrsamt Ihr Gesuch geprüft hat, erhalten Sie per Post oder E-Mail die Zulassungsbestätigung für die Theorieprüfung sowie Ihre persönlichen Login-Daten für das Online-Portal des Kantons. Sie können sich nun für einen Prüfungstermin anmelden. Die Theorieprüfung für die Kategorie B umfasst 50 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren. Maximal 15 Fehlerpunkte sind zulässig, um die Prüfung zu bestehen.

Seit der gesetzlichen Vereinfachung ist eine bestandene Theorieprüfung in der Schweiz unbegrenzt gültig. Sie müssen die Theorieprüfung also nicht wiederholen, falls sich Ihre praktische Ausbildung verzögert.

Schritt 5: Erhalt des Lernfahrausweises

Sobald Sie die Theorieprüfung erfolgreich absolviert haben, stellt Ihnen das Strassenverkehrsamt den Lernfahrausweis aus. In der Regel erhalten Sie das Dokument innerhalb weniger Arbeitstage per Post zugestellt. Erst mit dem physischen Erhalt dieses Ausweises sind Sie berechtigt, Lernfahrten im Strassenverkehr durchzuführen.

Kostenübersicht für das Jahr 2026

Die Gesamtkosten bis zum Erhalt des Lernfahrausweises setzen sich aus verschiedenen Einzelposten zusammen. Da die Strassenverkehrsämter kantonal organisiert sind, variieren die Gebühren erheblich. Die folgende Tabelle zeigt die realistischen Preisspannen für das Jahr 2026:

  • Nothelferkurs: CHF 100.- bis CHF 150.- (je nach privatem Anbieter)
  • Optiker-Sehtest: CHF 15.- bis CHF 30.-
  • Passfoto (Fotograf oder Automat): CHF 10.- bis CHF 25.-
  • Identitätsprüfung (Gemeinde): CHF 0.- bis CHF 20.- (kantonsabhängig)
  • Gebühr Theorieprüfung: CHF 30.- bis CHF 50.- (je nach Kanton)
  • Ausstellung des Lernfahrausweises: CHF 20.- bis CHF 80.- (je nach Kanton)
  • Gesamtkosten (Richtwert): CHF 175.- bis CHF 355.-

Wichtige Regeln für Lernfahrten in der Schweiz

Der Besitz des Lernfahrausweises ist an strenge gesetzliche Auflagen gebunden. Verstösse gegen diese Regeln können zum Entzug des Ausweises und zu empfindlichen Geldstrafen führen.

Die Begleitperson

Lernfahrten der Kategorie B dürfen nur in Begleitung einer Person durchgeführt werden, die das 23. Altersjahr vollendet hat und seit mindestens drei Jahren im Besitz des definitiven Führerausweises der Kategorie B ist. Die Begleitperson darf sich nicht mehr in der dreijährigen Probezeit (Führerausweis auf Probe) befinden. Zudem muss die Begleitperson die Handbremse des Fahrzeugs während der Fahrt leicht erreichen und betätigen können. Bei Fahrzeugen mit einer elektronischen Parkbremse ist darauf zu achten, dass diese auch vom Beifahrersitz aus im Notfall eine Notbremsung auslösen kann.

Das blaue L-Schild

Bei jeder Lernfahrt muss an der Rückseite des Fahrzeugs an gut sichtbarer Stelle ein blaues Schild mit einem weissen «L» angebracht sein. Sobald das Fahrzeug nicht mehr für eine Lernfahrt genutzt wird (z. B. wenn die Begleitperson allein nach Hause fährt), muss das L-Schild zwingend entfernt oder abgedeckt werden.

Gültigkeit des Lernfahrausweises

Der Lernfahrausweis für die Kategorie B ist in der Schweiz genau 24 Monate gültig. Eine Verlängerung ist im Normalfall nicht möglich. Sollte die Frist ablaufen, ohne dass Sie die praktische Prüfung bestanden haben, müssen Sie ein neues Gesuch einreichen. In diesem Fall kann das Strassenverkehrsamt eine verkehrspsychologische Untersuchung oder zusätzliche Nachweise verlangen, bevor ein zweiter Lernfahrausweis ausgestellt wird.

Wie geht es nach dem Erhalt des Ausweises weiter?

Mit dem Lernfahrausweis in der Tasche beginnt die praktische Ausbildung. Neben den privaten Lernfahrten mit einer Begleitperson und den professionellen Fahrstunden bei einer qualifizierten Fahrschule müssen Sie den obligatorischen Verkehrskundekurs (VKU) absolvieren. Dieser Kurs dauert 8 Stunden, ist auf zwei oder vier Abende aufgeteilt und behandelt Themen wie Gefahrenlehre, Verkehrstaktik und umweltschonendes Fahren. Die Bestätigung über den besuchten VKU ist zwingend erforderlich, um sich schliesslich für die praktische Führerprüfung anmelden zu können.

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